Verfahrensbeistand & begleiteter Umgang

Anwalt des Kindes

Als Verfahrensbeistand, oder „Anwalt des Kindes“ genannt, vertrete ich in Konfliktsituationen und Trennung/Scheidung der Eltern die Kinder in kindschaftsrechtlichen Verfahren vordem Familiengericht. Hier werden Themen die das Sorgerecht oder den Umgang betreffen geklärt. Der Verfahrensbeistand vertritt die Interessen und das Wohl des Kindes und spricht Empfehlungen dies betreffend aus. Als Verfahrensbeistand ist man dem Wohl und dem Willen des Kindes verpflichtet und ist so früh wie möglich in diesen Situationen bestellt werden.  Obwohl der Verfahrensbeistand als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet wird, ist dieser nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, sondern nimmt seine Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahr und hat die Möglichkeit, gegen richterliche Beschlüsse zum Wohl des Kindes Rechtsmittel einlegen. Als Verfahrensbeistand werden Gespräche mit den Beteiligten, vor allem dem Kind geführt und dieser ist bei jeder Anhörung vor Gericht anwesend. Hierbei nimmt er auch Einfluss auf das Verfahren in dem Sinne, dass dieses kindgerecht verläuft. Grundlage für die Bestellung des Verfahrensbeistandes ist der § 158 FamFG.

Ein Begleiteter Umgang findet gemeinsam nach Anordnung des Gerichtes statt. Hier fungiere ich als „Anwalt des Kindes“ und stehe den Eltern für Fragen und Gespräche zur Verfügung. Ich diene damit dem Recht der Kinder auf Umgang mit den Eltern (§ 18 Abs. 3 SGB VIII). Eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und allen beteiligten Netzwerkpartnern ist dabei sehr wichtig und wird durch mich initiiert. Als Partner an der Seite des Kindes bin ich den Eltern und deren Konflikten gegenüber neutral und unparteiisch. Der begleitete Umgang bietet in hoch strittigen und problematischen Trennungen dem Kind einen Umgang mit beiden Elternteilen. Es bietet ebenso eine Möglichkeit einer Kontaktanbahnung, wenn ein Elternteil für längere Zeit nicht mehr aktiver Teil im Leben des Kindes war. Begleitete Umgangskontakte sind als zeitlich begrenzte Übergangsphase gedacht, bei der die Eltern in einer Eigenverantwortlichen und selbstständigen Gestaltung der Kontakte mit dem Kind unterstützt und hingeführt werden sollen.