Erziehungsbeistand (EZB)

Kinder- und Jugendhilfe

Der EZB gehört zu den ambulanten Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe/Hilfen zur Erziehung.

Die Rechtsgrundlage bietet hier der §30 SGB VIII. Der EZB soll das Kind oder den Jugendlichen innerhalb des familiären Umfeldes und in anderen sozialen Kontexten unterstützen und Hilfestellung bieten.

Hierzu zählen auch Elternarbeit, Familienarbeit, soziale Gruppenarbeit sowie die Arbeit mit und im für den jungen Menschen wichtige andere Lebensbereiche. Hier ist der Leistungsträger das Jugendamt. Die Zusammenarbeit und Mitwirkungsbereitschaft des Kindes/des Jugendlichen ist relevant für den Erfolg der Hilfe.