Sozialpädagogische Familienhilfe

(SPFH)

Eine SPFH ist eine ambulante Kinder- und Jugendhilfemaßnahme. Die Rechtsgrundlage für die SPFH sind die §§ 27 i.V.m. 31 SGB VIII und wird wie folgt beschrieben „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.“ Eine SPFH ist hierbei auf die Mitwirkung der Familie angewiesen und die festgelegten Ziele können nun in einer kooperativen Zusammenarbeit erreicht werden.

Das Kindeswohl steht hierbei im Vordergrund und gibt handlungsleitende Prinzipien für die SPFH ab. Familiäre und einzelne Ressourcen von Familienmitgliedern werden durch die SPFH gefördert und genutzt, um das Kindeswohl innerhalb der Familie zu sichern und zu stabilisieren. Das Umfeld der Familie wird mit einbezogen, wenn dies die Situation bedingt und erfordert, um Ziele wie Förderung, Sicherung und Stabilisierung der Erziehungsfähigkeit zu erreichen. Das Jugendamt ist hier ein wichtiger Kooperationspartner und Leistungsträger dieser Hilfeform. Die Aufgaben der SPFH orientieren sich hierbei immer am individuellen Bedarf der Familie.